(17.3.2020) Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die bestehenden Hilfsmöglichkeiten hinweisen, die seitens der Bundesregierung in Kooperation mit den Bundesländern zur Bewältigung der Schwierigkeiten, die sich aus den COVID-19-Maßnahmen ergeben, erlassen wurden.
Kurzarbeitergeld:
Das Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf u.a. zur Stärkung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Kurzarbeit kann demnach auch beantragt werden, wenn 1/10 statt 1/3 der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden.
Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallstunden sollen ganz oder teilweise vom Staat übernommen und die Regelungen der Kurzzeitarbeit auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ausgeweitet werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Sie sind bis zum 31.12.2021 befristet. Für die Kurzarbeit ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Es ist auch möglich den Antrag online zu stellen:
Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen:
Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können sein:
Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag; Stundung fälliger Steuerzahlungen; Erlass von Säumniszuschlägen und/ oder Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Finanzierungsprogramme:
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen arbeiten Bund und Länder gerade an der Schaffung einer angepassten Kreditlandschaft. Anbei finden Sie eine Übersicht der bisherigen Finanzierungshilfen durch Hamburgische Investitions- und Förderbank, Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg und KfW:
Programm / Name | Für wen? | Darlehenssumme | Zuständigkeit |
Hamburg-Kredit | KMU der gewerbl. Wirtschaft; bis zu 250 MA und 50 Mio. Euro Jahresumsatz. | Bis zu 750.000 Euro | IFB |
Hamburg-Kredit | KMU der gewerbl. Wirtschaft; bis zu 250 MA und 50 Mio. Euro Umsatz; länger als 5 Jahre am Markt. | Bis zu 500.000 Euro | IFB |
Bürgschaften | KMU; Gründer und Freiberufler | Bis zu 1,25 Mio. Euro | BG |
Landesbürgschaften | Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg | Über 1,25 Mio. Euro | IFB |
ERP-Gründerkredit universell | Gewerbl. Wirtschaft + freie Berufe | Bis zu 500.000 Euro | KfW |
KfW-Unternehmerkredit | Gewerbl. Wirtschaft + freie Berufe; länger als 5 Jahre am Markt | Bis zu 25. Mio. Euro | KfW |