Aktuelles

(7.2.2018) Das Maritime Cluster Norddeutschland und der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e. V. laden Sie recht herzlich zur Infoveranstaltung: „Orientierung im Dickicht der Datenschutzgrundverordnung – Was muss getan werden“ ein. Die Veranstaltung findet am 27. Februar 2018, 14:15 bis 17:15 Uhr im Innovations-& Gründer-Campus im Startup Dock (Harburger Schloßstr. 6-12, 21079 Hamburg – Harburg) statt. Weitere Details können bei der Geschäftsstelle abgefragt werden.

(5.1.2018) The new tables of pilotage dues for all German sea pilotage districts are available under:

www.wsd-nord.wsv.de/Schiff-WaStr/Schifffahrt/Lotswesen/Lotstarifordnungen/index.html

(4.12.2017) The Ballast Water Convention is in force as of 8 september 2017 and is applicable to all ships, which are carrying ballastwater. These ship need to have a certificate, an approved management plan and a ballastwater record book on board.

The purpose of the Convention is to prevent the introduction of alien or new species in the aquatic environment. These species are being carried on board of sea-going vessels in the ballastwater and may be harmful to the aquatic environment. Ships will have to treat their ballastwater or will have to prevent in another way the transport of species.

For further details, please contact your local association or have a look on www.deutsche-flagge.de

(9.11.2017) Im September 2017 wurden von Deutschland Waren im Wert von 110,4 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 86,3 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im September 2017 um 4,6 % und die Importe um 5,5 % höher als im September 2016. Kalender- und saisonbereinigt nahmen die Exporte gegenüber dem Vormonat August 2017 um 0,4 % und die Importe um 1,0 % ab.

(6.11.2017) Am 30. November 2017 findet das 21. HANSA-Forum Schifffahrt | Finanzierung statt.

Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.hansa-online.de/21-hansa-forum/

(27.10.2017) Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat gestern den Review of Maritime Transport 2017 veröffentlicht.

Darin beleuchtet die UNCTAD die Entwicklung der globalen maritimen Branche im Jahr 2016. In einem gesonderten, aber kurzen Kapitel werden erstmals die möglichen Auswirkungen der Blockchain-Technologie thematisiert.

Aus deutscher Sicht ist erfreulich, dass der New ConTex erneut Eingang in die Untersuchung erhielt und als zuverlässige Quelle für die Charterratenentwicklung wahrgenommen wird. Wir sehen darin auch eine Anerkennung der hiesigen Maklerschaft.

Der vollständige Bericht ist unter folgendem Link zu finden:  http://unctad.org/en/PublicationsLibrary/rmt2017_en.pdf

 

(10.10.2017) Im August 2017 wurden von Deutschland Waren im Wert von 103,1 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 83,0 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im August 2017 um 7,2 % und die Importe um 8,5 % höher als im August 2016. Gegenüber dem Vormonat  Juli 2017 nahmen die Exporte um 3,1 % und die Importe um 1,2 % kalender- und saisonbereinigt zu.

(27.09.2017) Am 9. November 2017 veranstaltet das Hamburg Financial Research Center in Kooperation mit der Baltic Exchange London das Hamburg Maritime Management Symposium 2017 in den Räumlichkeiten der Patriotischen Gesellschaft (Trostbrücke 4-6, 20457 Hamburg).

Im Anschluss an zwei wissenschaftliche Beiträge der Professoren Wolfgang Drobetz (Universität Hamburg) und Qing Liu (Universität Hamburg) beinhaltet das Programm hochkarätige Praktikervorträge zu Trends in den Bereichen Shipping Risk Management und Ship Finance. Im Sinne des aktiven Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis schließt die Veranstaltung mit einem Get-together aller Teilnehmer.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular des HFRC (www.hhfrc.de). Dort ist dauch das vollständige Programm zu finden.

(15.09.2017) Das Institute of Chartered Shipbrokers (ICS) veranstaltet am 26. September 2017 zum zweiten Mal einen Global Open Day.

Daran wird sich auch die German Branch beteiligen und bietet allen Interessierten an, sich an diesem Tag über die Möglichkeiten einer Weiterbildung mit dem ICS und der Mitgliedschaft im ICS zu informieren.

Der Open Day findet im Hause der Fa. RHL Reederei Hamburger Lloyd GmbH & CO KG (Raboisen 38 – 4. Stock, Rezeption, 20095 Hamburg) in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

Vertreter des Vorstands stehen in dieser Zeit für Gespräche und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Aktionstag können bei der Geschäftsstelle (info@schiffsmakler.de) abgefordert werden.

Teilnehmer der Veranstaltung "Prozessoptimierung"

Am 10. August 2017 trafen sich Vertreter der Fachdirektionen V und II sowie dem ITZBund zu einem Austausch mit den bedeutendsten Teilnehmern des IT-Verfahrens ATLAS in Hamburg.

Ziel der Veranstaltung war es, Ansätze zur Umsetzung des Programmes "Digitale Verwaltung 2020" der Bundesregierung und Prozessoptimierung zu erörtern.

Es wurde sich darauf verständigt, dass im ersten Schritt die fiskalischen Unterlagen (beispielsweise Rechnungen) mittels elektronischer Nachricht an das IT-Verfahren ATLAS übermittelt werden sollen. Eine Umsetzung ist zum ATLAS-Release 9.0 geplant.

(01.08.2017) Jan Remmers (1. Vorsitzender) und Heinrich Smidt (2. Vorsitzender) bilden den neuen Vorstand des Schiffsmaklerverbandes Ems mit Sitz in Emden. Die personelle Neubesetzung des Vorstandes war nötig geworden, weil Torsten Meinke, der bisherige 1. Vorsitzende, aufgrund eines Firmenwechsels im Emder Hafen auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist.

 

(27.07.2017) Belgien und Frankreich müssen die Befreiung ihrer Häfen von der Körperschaftsteuer abschaffen, um ihre Steuervorschriften für Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anzupassen. Die Gewinne von Hafenbetreibern müssten nach den normalen nationalen Körperschaftsteuervorschriften besteuert werden, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Die gegenwärtig angewandte Vorgehensweise sei unzulässig. Das hat die Europäische Kommission heute mitgeteilt.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Körperschaftsteuerbefreiungen den begünstigten belgischen und französischen Häfen einen selektiven Vorteil verschafften und somit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstießen. Insbesondere verfolgten die Steuerbefreiungen kein klar definiertes Ziel von allgemeinem Interesse wie die Förderung der Mobilität oder des multimodalen Verkehrs. Die Hafenbetreiber können mit den Steuerersparnissen jede Art von Tätigkeit finanzieren oder die Preise subventionieren, die sie den Kunden berechnen. Dadurch würde der faire Wettbewerb beeinträchtigt, da den Konkurrenten durch beides Nachteile entstünden.

Da es die Körperschaftsteuerbefreiung für Häfen bereits vor dem EU-Beitritt Frankreichs und Belgiens gab, würden diese Maßnahmen als „bestehende Beihilfen“ betrachtet. Folglich könne die Kommission nicht von Belgien und Frankreich verlangen, dass sie die bereits gewährten Beihilfen zurückfordern.

Die Kommission hatte an verschiedene Mitgliedstaaten Auskunftsersuche gerichtet und prüft weiterhin den Betrieb und die Besteuerung von Häfen in den Mitgliedstaaten, um für fairen Wettbewerb im EU-Hafensektor zu sorgen. In deutschen Seehäfen führte dies zu Veränderungen in der Rechnungslegung und in der Trennung von hoheitlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Hinsichtlich der Niederlande stellte die Kommission bereits im Januar 2016 per Beschluss fest, dass die Körperschaftsteuerbefreiung niederländischer Seehäfen eine staatliche Beihilfe war, und verlangte von den Niederlanden, ab dem 1. Januar 2017 von ihren Häfen Körperschaftsteuer zu erheben.

Die nichtvertraulichen Fassungen der heutigen Beschlüsse werden demnächst unter den Nummern SA.38393 (belgische Häfen) und SA.38398 (französische Häfen) über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb zugänglich gemacht.

 

(26.6.2017) Der ZVDS und die Softship AG haben eine Kooperation vereinbart. Auf dieser Grundlage erhalten ZVDS-Mitglieder Sonderkonditionen für das Produkt Softship.SAPAS. Bei Softship.SAPAS handelt es sich um eine WEB basierte Plattform, die Hafenagenten die Akquisition und die Abwicklung von Hafenanläufen erleichtern soll.

Softship.SAPAS zeichnet sich durch eine automatische Angebotserstellung auf Basis hinterlegter Tarife aus, und bietet seinen Nutzern ein anpassungsfähiges System, das auf ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. ZVDS-Mitglieder erhalten neben weiteren Vorteilen kostenfreie Trainings, kostenfreien Support beim Einrichten von Softship.SAPAS und 25% Bonus Credits bei jedem Einkauf.

Als Kontaktperson bei der Softship AG steht ihnen Herr Nik Wittern (Sales Director, Phone: +49(0)40-89 06 8-0, E-Mail: Nik.Wittern@softship.com Internet: www.softship.com) zur Verfügung.

http://www.softship.com/media/sapasnews/sapasnews9.html

(16.6.2017) Am 23.05.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die schriftliche Urteilsbegründung zur Gerichtsentscheidung vom 09.02.2017 an die Parteien des Rechtsstreits zugestellt. Die Verwaltungen von Bund und Hamburg arbeiten seit Februar bereits daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen und in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Dazu enthält die Urteilsbegründung einige Klarstellungen, die diese Arbeit erleichtern. Als wesentlicher Teil dieser Arbeiten muss das Ausgleichskonzept für Bestandsverluste des Schierlings-Wasserfenchels um eine Maßnahme ergänzt werden. Im Bereich der Billwerder Insel wurde eine hierfür geeignete Fläche gefunden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die ursprünglich für den Ausgleich ausbaubedingter Verluste des Schierlings-Wasserfenchels vorgesehene, gemäß europäischem Naturschutzrecht erforderliche Kohärenzsicherungsmaßnahme „Kreetsand“ nicht anerkannt, da es sich hierbei aus rechtlicher Sicht um eine Maßnahme des Gebietsmanagements handele, die ohnehin durchgeführt werde. Daher ist es eine wesentliche Aufgabe auf dem Weg zu einem endgültigen Baurecht, eine alternative Kohärenzmaßnahme zu planen, durch die zusätzlicher Lebensraum für den Schierlings-Wasserfenchel entsteht. Hierfür kommen Bereiche in Frage, in denen Tideverhältnisse herrschen, die dem Schierlings-Wasserfenchel eine stabile und weitgehend ungestörte Entwicklung ermöglichen.

Die Behörden Hamburgs und des Bundes haben mehrere mögliche Maßnahmengebiete geprüft, um eine als Kohärenzsicherungsmaßnahme geeignete Fläche zu finden. Unter Berücksichtigung des erreichbaren Kompensationsumfangs für den Schierlings-Wasserfenchel, der technischen Machbarkeit und der ökologischen Auswirkungen erwies sich das Gebiet Billwerder Insel als besonders gut geeignet. Dort sollen mehrere alte, nicht mehr in Betrieb befindliche Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke an das Tidegeschehen angeschlossen werden. Die ehemaligen Speicherbecken werden mit Prielen, Wattflächen und Inseln so gestaltet, dass sie in Zukunft gute Lebensbedingungen für den Schierlings-Wasserfenchel bieten.

Senator Frank Horch: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, mit der Billwerder Insel zügig eine geeignete Fläche zur Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels zu finden. Wir haben damit einen weiteren Meilenstein erreicht. Es ist nun Aufgabe der Planer, diese Maßnahme planerisch rasch weiter zu konkretisieren. Wir unterrichten auch die EU-Kommission über das Urteil und die neue Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“. Zudem haben wir die anerkannten Naturschutzverbände über unsere Planungen im Bereich der Billwerder Insel informiert und diese darüber hinaus zu einem Gespräch eingeladen.“

Prof. Dr-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Gemeinsam mit Hamburg bereiten wir gewissenhaft die technischen Planungen vor und führen die notwendigen Umweltuntersuchungen durch, mit dem Ziel eine rechtssichere Planfeststellung zu erreichen. Ebenso intensiv und gründlich bearbeiten wir die wenigen vom Gericht aufgezeigten Mängel für das anstehende ergänzende Verfahren.“

(3.3.2017) Wer die Live-Übertragung verpasst hat, hat nun die Möglichkeit, das Webinar zum neuen  Agency Appointment Agreement von BIMCO/FONASBA auf youtube zu sehen.

Hierfür stehen folgende Links zur Verfügung:

Agency Appointment webinar:

https://www.youtube.com/watch?v=CsLKAMb3vmg   

FONASBA Quality Standard webinar:

https://www.youtube.com/watch?v=PSFOZfIPjxk  

 Das neue Musterübereinkommen ist auf der Homepage der FONASBA zu finden:

https://www.fonasba.com/documentation